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Kartellamt darf Digitalkonzerne schärfer kontrollieren

Kartellamt

Es steht jetzt fest, der Bundestag hat eine Gesetzesänderung gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen, ein Gesetz für ein proaktives und digitales Wettbewerbsrecht, ein Digitalisierungsgesetz. Nach einer langen, viele Monate andauernden Diskussion im Bundestag dürfen die digital tätigen Unternehmen eines nicht mehr: weiter arbeiten wie bis jetzt. Diese Änderung plant und entwickelt die Missbrauchsaufsicht weiter, gegenüber den mächtigen Unternehmen auf dem Markt.

Marktübergreifende Bedeutung unter die Lupe nehmen

Zukünftig wird das Bundeskartellamt leichter gegen Konzerne vorgehen können, die ihre Stellung ausnutzen, den Markt zu beherrschen und weiter zu überragen. Wird hier die Vollmacht ausgeweitet, gegen die vorherrschende Macht auf dem Markt vorzugehen? Ja, denn die Kartellwächter dürfen leichter Mittel ergreifen, um den Wettstreit stärker zu schützen.

Das Bundeskartellamt soll kontrollieren dürfen, wie die Plattformen dieser Unternehmen die eigenen Produkte darstellen und bewerben, zum Beispiel im Ausgang der Suchergebnisse, und in welches Licht werden die Produkte ihrer Wettbewerber gestellt. Das ist ein wichtiger Punkt, dem es nicht an Klarheit mangelt. Ab jetzt müssen Angebote so dargestellt werden, dass sich der Verbraucher für diejenigen entschließen kann, die für ihn die bessere Wahl sind, die bessere Wahl abbilden.

Die Bundesregierung will durch diese Gesetzesänderung dem missbräuchlichen Verhalten der digital agierenden Konzerne entgegenwirken und ein proaktives Wettbewerbsrecht schaffen. Sie will die Unternehmen dort in die Verantwortung nehmen, wo sie ihre Position auf dem Markt ausnutzen, von ihrem Vorteil Gebrauch machen, zum Nachteil der Wettbewerber, der Verbraucher und der Unternehmen.

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Das angepasste Recht sieht außerdem vor, die Kartellverfahren zu beschleunigen. Die Behörden können für einen fairen Wettbewerb sorgen, und vor allem für einen schnellen.
Diese Änderung im Gesetz hat für Erleichterung gesorgt. Eine wesentliche Rolle wird der Tatsache zufallen, das künftige missbräuchliche Verhalten schneller zu erkennen, und demnach schneller zu verbieten.

Ein Schritt nach vorn, gar die Geburt der sozialen Digitalwirtschaft?

Wenn Unternehmen Hand in Hand arbeiten, erhalten sie durch diese Gesetzesänderung mehr Rechtssicherheit. Demnach dürfen Daten gemeinsam genutzt werden, Plattformen werden aufgebaut. In dieses Licht gesetzt, werden viele Unternehmen abwägen müssen, ob Investitionen in neue Lösungen lohnenswert erscheinen und es auch sind. Denn gewinnt ein Unternehmen neue Erkenntnisse, muss es diese mit anderen Wettbewerbern teilen.

Das geänderte Gesetz sendet in summa ein positives Signal, es baut Hürden im Wettstreit ab, erleichtert den Zugang zum Markt.

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